Heute möchten wir Euch einen Theorie Input zum Thema Ableismus geben. Daher möchten wir hier zu allererst eine Content-Note geben, dass wir über Themen wie Behinderung, Diskriminierung und Ableismus sprechen werden. Außerdem bin ich keine Expertin. Falls es Euch mit diesen Themen nicht gut geht, könnt Ihr gerne jederzeit Eure Kopfhörer rausnehmen, wir werden in den Chat schreiben, wenn der Input zu Ende ist. Gerne könnt Ihr mir auch noch nach dem Plenum schreiben, falls irgendwas aus diesem Input belastet.
Es geht vor allem um zentrale Begrifflichkeiten.
Als Behinderung bezeichnet mensch eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und/oder wirtschaftlichen Teilhabe einer Person. Verursacht wird diese durch die Wechselwirkung sozialer, institutioneller oder anderer Umweltfaktoren (Barrieren) und körperlichen, seelischen, Lern- und/oder Sinnesbeeinträchtigungen der Betroffenen, welche die Überwindung der Barrieren erschweren oder unmöglich machen. Eine Behinderung kann für außenstehende sichtbar oder unsichtbar sein. Wichtig ist also bei diesem Begriff, dass eine Behinderung nicht allein aufgrund von gegebenen Einschränkungen der Betroffenen entsteht, sondern aus der Wechselwirkung dieser mit sozialen und gesellschaftlichen Dynamiken resultiert. Der Begriff Behinderung, behindert bzw. Mensch mit Behinderung sind selbstgewählte Bezeichnungen vieler Menschen mit Behinderung, dementsprechend finden wir es auch wichtig, dass wir im Rahmen unserer Ini und am besten auch darüber hinaus diese Begriffe verwenden und nicht denkbar abwertende Begrifflichkeiten oder euphemisierenden Begriffe wie "Menschen mit Handicap", "Menschen mit Besonderheiten oder besonderen Bedürfnissen", "Andersbegabte" verwenden, es sei denn, Betroffene erwünschen eine dieser Bezeichnungen. Der Grund warum keine Euphemismen verwendet werden sollten ist, dass sie zum einen nicht korrekt sind, da zB jede*r besondere Bedürfnisse hat und Teilhabe eines jeden Menschen kein "besonderes Bedürfnis" darstellt, sondern ein grundlegendes Menschenrecht ist. Zum anderen suggerieren diese Begriffe, dass die Ursache alleine bei der*m Betroffenen liegt und verneinen somit den einfluss von Umweltfaktoren.
ist ein am Englischen Abelism angelehnter Begriff, der aus der US-amerikanischen Behindertenbewegung stammt. Das Wort setzt sich zusammen aus dem englischen Wort „able“ (= fähig sein) und „ismus“. Ableismus beschreibt die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, indem Menschen an bestimmten Fähigkeiten - wie zum Beispiel laufen, sehen, sozial interagieren - gemessen und auf ihre Beeinträchtigung reduziert werden. Das kann mit einer Aufwertung einher gehen, zum Beispiel wenn Menschen mit Behinderung für die Erledigung ganz alltäglicher Sachen gelobt werden oder ihnen verallgemeinernd vermeintlich positive Attribute zugeschrieben werden. Häufig passiert es auch als Abwertung oder indem zB das Wort "behindert" als Beleidigung genutzt wird.
Ableismus betont die Ungleichbehandlung, Grenzüberschreitungen und stereotypen Zuweisungen die Menschen wegen ihrer Behinderung erfahren. Es gibt eine normative Vorstellung davon, was Menschen leisten oder können müssen. Wer von dieser Norm abweicht, wird als behindert gekennzeichnet und als minderwertig wahrgenommen.
Im heutigen Alltag bedeutet Ableismus, dass Menschen mit Behinderung immer damit rechnen müssen, die Ausnahme zu sein. Sie müssen sich oftmals speziell anmelden, um eine Kulturveranstaltung zu besuchen oder mit der Bahn fahren möchten, und können zum Beispiel nicht einfach davon ausgehen, dass der Zugang zum Gebäude oder die Übersetzung in Gebärdensprache gewährleistet sind. Menschen mit Behinderung werden durch stereotype Darstellungen in den Medien diskriminiert und auf ihre Behinderung reduziert. Ihr Recht auf Selbstbestimmung wird zum Teil krass verletzt, zum Beispiel durch Zwangsverhütung bei bevormundeten Menschen mit Behinderung oder dem geplanten, aber zum Glück nicht umgesetzten Einschnitt in die freie Wahl des Wohnortes, den es zB bei Menschen gibt, die beatmet werden müssen. In diesem Fall hatte Jens Spahn im Entwurf de Intensivpflegegesetzes geplant, dass eine Beatmung zu hause die Ausnahme sein sollte und Betroffene quasi zwangsweise in einer Einrichtung für MEnschen mit Behinderung leben sollten. Nach enormer Kritik war dieser Schritt im Gesetzesentwurf dann aber noch mal überarbeitet worden. Dennoch zeigen diese Überlegungen, dass wir in einer gesellschaft leben, in der ableiste Grundannahmen und Gedankengänge internalisiert sind.
Es lässt sich in vielen Bereichen auch ein ableistisches Othering erkennen: Othering (="Veranderung") nennt man das auch. Mitglieder einer Gruppe distanzieren sich von Mitgliedern anderer Gruppen. Es wird unterschieden in "Wir" und "die Anderen". „Othering“ ist u.a. auch beobachtbar bei u.a. Rassimus, Sexismus, Cissexismus, Transfeindlichkeit.
Ableismus ist zudem eine Diskrimierungsform, die häufig in Verbindung mit anderen Diskrimierungsformen auftritt, wie ZB * Frauen mit Behinderung → Gewalt * trans Gutachten-Bsp von Felicia
Mensch kann unter dem Begriff vereinfacht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen verstehen. Alle Bereiche umfasst neben der Bildung auch Arbeit, Familie, Freizeit und vieles mehr. Soziale Inklusion ist dann vollständig erfüllt, wenn jedes Individuum in der Gesellschaft vollständig akzeptiert wird und dadurch in jedem Bereich seines Lebens teilnehmen bzw. teilhaben kann. Jeder Mensch ist dabei ein vollkommen gleichwertiges Mitglied und das Vorhandensein von Unterschieden wird als Bereicherung empfunden. Von dieser Vielfalt kann jede*r profitieren und es wird als selbstverständlich wahrgenommen, dass jeder Mensch anders ist.
Wichtig ist hierbei, noch einmal den Unterschied zwischen Integration und Inklusion zu erläutern: Oftmals werden die Begriffe vertauscht oder miteinander gleichgesetzt. Aber der Grundgedanke der Inklusion geht weiter als die bloße Integration. Bei der Integration sollen Menschen in eine bestehende Umwelt integriert werden. Bei der Inklusion hingegen muss sich niemand verändern, um in die Umwelt „hineinzupassen", sondern im Gegenteil wird die Umwelt an die Bedürfnisse und Anforderungen jedes Individuums angepasst.
Im Jahr 2008 erklärte die UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion offiziell zu einem Menschenrecht für behinderte Menschen und ein Jahr später trat das Recht in Deutschland in Kraft. Dies markierte einen wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft, allerdings wird auch immer wieder deutlich, dass in der Realität noch viel zu wenig daran getan und realisiert wird.
Barrierefreiheit" bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche.
Barrierefreiheit erfasst alle Bereiche, die von Menschen gestaltet werden. So muss es Menschen mit Behinderungen nicht nur möglich sein, z.B. selbstständig alle Gebäude und Wege zu benutzen, sondern z.B. auch Automaten, Handys oder Internetseiten. Nicht dazu gehören natürliche Lebensbereiche, z.B. ein Wald, ein Sandstrand, eine Felswand. Sobald der Mensch jedoch gestaltend eingreift, kann wieder für Barrierefreiheit gesorgt werden, z.B. in Form eines Waldweges, eines Bootssteges oder einer Seilbahn. Barrierefreiheit umfasst mehrere Kriterien: Auffindbar, zugänglich und nutzbar Einrichtungen und Informationen müssen nicht nur (z.B. von blinden Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen) gefunden und (z.B. stufenlos mit dem Rollstuhl) erreicht werden, sondern auch sinnvoll genutzt werden können (z.B. indem Informationen auch für sinnesbeeinträchtigte Menschen verfügbar sind). In der allgemein üblichen Weise Ist beispielsweise der Vordereingang nicht für Menschen im Rollstuhl nutzbar und werden diese auf einen Hintereingang verwiesen, ist der Zugang nicht „in der allgemein üblichen Weise“ gewährleistet. Ohne besondere Erschwernis Zugang und Nutzung sollen für Menschen mit Behinderungen ohne komplizierte Vorkehrungen möglich sein, z.B. ohne langwierige vorherige Anmeldung oder Beantragung. Grundsätzlich ohne fremde Hilfe Es ist immer die Lösung zu wählen, mit der möglichst viele Menschen mit Behinderungen Informationen oder Gebäude allein nutzen können. Beispiele: Ein blinder Mensch kann ein Gerät mit Hilfe einer akustischen Ausgabe allein bedienen, eine Rollstuhlfahrerin kann einen Ort selbst erreichen und muss nicht getragen oder geschoben werden. Ist dies wegen der Art der Behinderung oder der Art des Angebotes nicht möglich, so ist Barrierefreiheit nur dann gegeben, wenn der Anbieter die notwendige Hilfe bereitstellt (beispielsweise eine mobile Rampe im Bus) bzw. der Mensch mit Behinderung die notwendigen Hilfsmittel oder Assistenzpersonen (z.B. Blindenführhund, Dolmetscher*in) mitnehmen und einsetzen darf.
Für Barrierefreiheit müssen nicht nur physische Barrieren zB in Gebäuden abgebaut werden sondern zB auch Informationen für jede*n zum Beispiel durch leichte Sprache oder eine Bild-Beschreibung verständlich gemacht werden.