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Eingetragene Initiative
Dadurch, dass wir eine eingetragene Initiative an der TU sind, müssen wir auch bestimmte strukturelle Merkmale aufweisen. Konkret bedeutet das, dass es eine formelle Mitgliedschaft und Mitgliederversammlungen gibt, sowie auch einen Vorstand. Zudem verfügen wir über eine Satzung und eine Finanzrichtlinie. Die einzelnen Punkte werden in diesem Artikel kurz erklärt.
Mitgliedschaft
Wenn Ihr schon eine Weile dabei wart, ohne etwas von einer Mitgliedschaft mitzubekommen, mag Euch diese Seite etwas überraschen. Man muss kein Mitglied sein um mitzuarbeiten, nicht einmal um bei den Plena stimmberechtigt zu sein. Aber um bei den einmal im Semester stattfindenden Mitgliederversammlungen stimmberechtigt zu sein muss man Mitglied sein. Das ist außerdem dann notwendig, wenn man eine neue AG gründen oder sich zum Vorstand wählen lassen möchte. Bei uns Mitglied zu sein oder zu werden kostet nichts und ist mit keinen Verplichtungen verbunden, außer der, "vor allem in der Gegenwart Dritter [] die Interessen von FfF zu wahren" (Satzung §5 (4)). Außerdem ist es zumindest wünschenswert, dass Mitglieder auch bei der Ini aktiv sind. Wenn Ihr Euch an der Arbeit der Ini nicht mehr beteiligen könnt oder wollt, dann tretet bitte einfach wieder aus. Denn bei zu vielen inaktiven Mitgliedern droht unsere Mitgliederversammlung die Beschlussfähigkeit zu verlieren.
Wenn Ihr Mitglied werden wollt, dann richtet einfach einen formlosen Antrag an der Vorstand, in dem Ihr Euch zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen und der Finanzrichtlinie verpflichtet. Alternativ könnt Ihrauch die Vorlage aus unserer Tubcloud verwenden (öffentl.doc → Beitrittserklärung).
Wir freuen uns über neue Mitlieder!
Vorstand
Für eingetragene Initiativen, wie wir es sind, schreibt die TU vor, dass sie einen Vorstand haben müssen. Deshalb gibt es auch bei uns einen Vorstand. Laut Satzung besteht er aus maximal 6 Peronen und dieses (Wise 20/21) sowie auch das letzte Semester haben wir diese Maximalgrenze ausgereizt. Durch die Existenz eines Vorstandes sollen aber keine hierarchischen Strukturen entstehen. Der Vorstand hat seine Aufgaben wie auch die Arbeitsgruppen und verfügt über keine besonderen Stimmrechte oder Ähnliches. Laut Satzung obliegen dem Vorstand die folgenden Aufgaben:
- die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung
- die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung bzw. des Plenums, soweit nicht anderweitig delegiert
- die Erledigung und Delegation der laufenden politischen und organisatorischen Aufgaben
- die Verwaltung der Finanzen
Weitere formale Informationen zum Vorstand könnt Ihr selbst in der Satzung nachlesen.
Im Januar 2021 hat der Vorstand eine regelmäßige offenen Vorstandssitzung zur Koordination externer Kontakte gegründet, auch genannt Koko-Treff. Sie findet immer in den 15 Minuten vor dem Plenum statt. Bisher haben wir mit Mindmeister unsere Kontkate strukturiert. Langfristig soll das Treffen auch zum Austausch verschiedener AGs dienen, die externe Kontakte pflegen.
Momentan (im WiSe 2021/2022) sind Aaron, Amina, Caitlin, Karo, Fabian, Lena im Vorstand.
Satzung & Finanzrichtlinie
Als eingetragene Initiative der TU Berlin müssen wir auch eine Satzung haben, in der z.B. Abstimmungsregelnungen für Plena und für Mitgliederversammlungen fesgeschrieben sind. Ihr findet Satzung im Ordner "öffentl.doc" in unserer Cloud: https://tubcloud.tu-berlin.de/s/ZcboQttsQGJtKkB?path=%2F Dort befindet sich ebenfalls die Finanzrichtlinie, die den Umgang mit unserem Geld festlegt, sollten wir gerade welches haben.
